Seit dem 1. Januar 2025 werden durch die Zusatzleistungen (auch bekannt als Ergänzungsleistungen) unter bestimmten Umständen Betreuungsleistungen finanziert.
Im Kanton Zürich ist fast jede dritte Person in den Alters- und Pflegeheimen nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Mit gezielten Anpassungen an der Zusatzleistungsverordnung stärkt der Regierungsrat die
Voraussetzungen, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. Konkret wird der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung erweitert. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht und zusätzliche Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer anerkannt. Die Verordnungsänderung ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Weitere Informationen sehen Sie auf der Hompage: Zusatzleistungen zur AHV
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